Unfallregulierung
Einmal nicht aufgepasst und schon ist es passiert… Wer kommt nun für die Schäden auf?
Das kläre ich für Sie. Mein Honorar gehört zu den möglichen ersatzfähigen Schäden, welche grundsätzlich der Verursacher des Unfalls zu tragen hat. Die Ihnen aus dem Verkehrsunfall zustehenden Ansprüche mache ich für Sie geltend, und setze konsequent Ihre Rechte durch. Egal ob es sich hierbei um den Wiederbeschaffungswert, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Zulassungskosten, Kennzeichenkosten, Fahrtkosten, Nutzungsausfall, oder ähnliches handelt, mein Anspruch ist, den größtmöglichen Schadensersatz für Sie herauszuholen.
Bußgeldbescheid
Gerade in der Probezeit ist bei Verkehrsverstößen meist das Problem nicht der automatisch folgende Bußgeldbescheid selbst, sondern es sind vielmehr die Folgen, die die Rechtskraft des Bescheids auslöst. Liegt ein sogenannter „A-Verstoß“ vor, droht in der Probezeit die Anordnung eines Aufbauseminars. Nimmt der Betroffene daran nicht teil, droht sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Insofern ist es wichtig, frühzeitig die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids prüfen zu lassen, um Folgeprobleme womöglich zu vermeiden.