Auch Steuererklärungen und Buchhaltungen dürfen durch Rechtsanwälte erstellt werden.
Wussten Sie, dass Rechtsanwälte gem. §3 Nr. 1 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind?
Bei allgemeinen Fragen und Terminevereinbarungen steht Ihnen unser Serviceteam gerne zur Verfügung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Mitarbeiter keine Rechts- oder Steuerberatung vornehmen dürfen.
Herr Rietz, steht Ihnen gerne hilfreich zur Seite.
Tel: 05764-9428615
Gerne erstellen wir Ihre private oder geschäftliche Steuererklärung.
Folgende Leistungen bieten wir darüber hinaus an:
- Erstellung von Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG
- Erstellung und Übermittlung Ihr Vorsteueranmeldungen
Bin ich eigentlich bilanzpflichtig?
Oft werden Bilanzen erstellt, obwohl sie gar nicht nötig sind. Gerne erstellen wir für Sie die deutlich günstigere Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG.
Als Freiberufler oder bei Umsätzen, die 600.000 Euro und einen Gewinn von 60.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen, sind Sie nicht buchführungspflichtig, hier reicht die Erstellung der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG aus.
Bringen Sie uns einfach Ihre Unterlagen und wir erledigen das für Sie.
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