Auch Steuererklärungen und Buchhaltungen dürfen durch Rechtsanwälte erstellt werden.

Wussten Sie, dass Rechtsanwälte gem. §3 Nr. 1 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind?

 

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Bei allgemeinen Fragen und Terminevereinbarungen steht Ihnen unser Serviceteam gerne zur Verfügung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Mitarbeiter keine Rechts- oder Steuerberatung vornehmen dürfen.

Herr Rietz, steht Ihnen gerne hilfreich zur Seite.

Tel: 05764-9428615


 

 

Gerne erstellen wir Ihre private oder geschäftliche Steuererklärung.

 

 

Folgende Leistungen bieten wir darüber hinaus an:

  • Erstellung von Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG
  • Erstellung und Übermittlung Ihr Vorsteueranmeldungen

 

Bin ich eigentlich bilanzpflichtig?

Oft werden Bilanzen erstellt, obwohl sie gar nicht nötig sind. Gerne erstellen wir für Sie die deutlich günstigere Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG.

Als Freiberufler oder bei Umsätzen, die 600.000 Euro und einen Gewinn von 60.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen, sind Sie nicht buchführungspflichtig, hier reicht die Erstellung der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG aus.

Bringen Sie uns einfach Ihre Unterlagen und wir erledigen das für Sie.

 

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