Nebenkostenabrechnung
In etwa jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch, so der Deutsche Mieterbund. Da im Mietrecht in den letzten Jahren ständig gesetzliche Änderungen vorgenommen wurden, ist dies zwar nicht verwunderlich, stellt den Mieter aber vor erhebliche Probleme bei der Kontrolle. Zudem muss der Mieter bei Fehlern in der Abrechnung seine Forderungen unter Einhaltung von Form und Fristen geltend machen, was die Sache zusätzlich erschwert. Bei Ungereimtheiten helfe ich Ihnen gerne weiter.
Kautionsrückzahlung
Der Mietvertrag ist beendet und der Vermieter zahlt die Kaution nicht zurück. Darf er das?
Das kommt auf den Einzelfall an. Je nachdem aus welchem Grund der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlen will, kann das Zurückbehalten rechtswidrig oder auch rechtmäßig sein. Gerne prüfe ich für Sie am konkreten Fall die Zulässigkeit des Einbehalts und verhelfe Ihnen im Fall des rechtswidrigen Zurückbehaltens zur schnellstmöglichen Auszahlung des hinterlegten Kautionsbetrags.
Schönheitsreparaturen
Der Bundesgerichtshof hat seine bisherige Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen erst kürzlich geändert. Bisher konnten Schönheitsreparaturen formularmäßig auf den Mieter übertragen werden, wodurch es möglich war, dass selbst wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde, sie renoviert an den Vermieter zurückgegeben werden musste. Diese Rechtsprechung hat der BGH nun aufgegeben. Rund um das Thema Schönheitsreparaturen hat sich in den vergangenen Jahren rechtlich viel getan, so dass in vielen Mietverträgen unzulässige Klauseln enthalten sind. Die sich daraus ergebenden rechtlichen Möglichkeiten erläutere ich Ihnen gerne persönlich.
Mietminderung
In Ihrer Wohnung muss dringend etwas passieren und der Vermieter tut nichts? Egal ob Schimmel, Wasserschaden oder andere notwendige Instandsetzungsmaßnahmen: möglicherweise besteht ein Mangel am Mietobjekt und Sie haben ein Minderungsrecht, weshalb Sie die Miete herabsetzen können. Gerne überprüfe ich für Sie, ob die von Ihnen geschilderten Mängel eine Mietminderung rechtfertigen und zeige Ihnen Möglichkeiten auf, die Mängel notfalls auch ohne Mitwirkung des Vermieters kurzfristig beheben zu lassen.
Kündigung
Sie sind Mieter/Vermieter und sind sich nicht sicher, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde?
Sie möchten wissen, ob die Kündigung überhaupt rechtmäßig ist und welche Möglichkeiten es gibt, sich gegen die Kündigung zu wehren? In einem persönlichen Gespräch zeige ich Ihnen gerne auf, unter welchen Voraussetzungen etwa eine Eigenbedarfskündigung oder eine Kündigung wegen Zahlungsverzug, zulässig ist.
Auch wenn bereits die fristlose Kündigung wegen Mietrückstands erklärt wurde, gibt es seit der Mietrechtsreform die Möglichkeit für den Mieter, die Kündigung unwirksam werden zu lassen, indem der rückständige Betrag innerhalb einer bestimmten Frist vollständig beglichen wird.
Räumung
Der Mieter hat nicht gezahlt und nun soll er raus aus der Wohnung. Aber wie?
Um nicht in die Grundrechte des Mieters einzugreifen muss der Mieter vom Gerichtsvollzieher aus dem Besitz gesetzt werden, bevor der Vermieter die Wohnung betreten darf. Das geht nur mit einem Räumungstitel. Wie und gegen wen dieser erwirkt werden muss erkläre ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.