Scheidung
Ich informiere Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die Voraussetzungen für die Einreichung der Scheidung sowie über die Dauer, Kosten und den Ablauf des Scheidungsverfahrens. Ich berechne im Scheidungsverfahren den Zugewinn für Sie und erläutere Ihnen, auf welche Dinge Sie unbedingt achten sollten. Alles, was Sie im Zusammenhang mit der Scheidung zum Thema Trennungsfolgenvereinbarung, Hausrat, Ehewohnung, Versorgungsausgleich und Rentenanwartschaften wissen sollten, bespreche ich mit Ihnen, um sicherzustellen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.
Sorgerecht, Umgangsrecht
Eine Trennung ist nie leicht.
Insbesondere wenn Kinder aus der Beziehung hervorgegangen sind, ist es für alle Beteiligten schwer mit der neuen Situation klarzukommen. Oftmals unterschätzen die Eltern die Auswirkungen einer Trennung auf die Kinder und vergessen durch die eigenen Sorgen, dass ihre Kinder sie in der Trennungszeit als Maßstab dafür sehen, ob die neue familiäre Situation etwas Gutes oder Schlechtes ist. Haben sich die Eltern während des Zusammenlebens nur noch gestritten, kann eine Trennung auch für die Kinder etwas Positives sein. Dies setzt voraus, dass die Eltern sich nicht gegenseitig vor den Kindern schlecht machen. Es ist wichtig, dass beide Elternteile verstehen und akzeptieren, dass der jeweils andere Elternteil immer eine zentrale Rolle im Leben des Kindes spielen wird, auch wenn der Betroffene dies aufgrund der Trennung gerade lieber verdrängen würde. Nicht zuletzt aufgrund der heutigen gesetzlichen Vermutung, dass es für das Kindeswohl am besten ist, wenn beide Eltern gemeinsam die elterliche Sorge ausüben, ist oftmals der Weg zum Gericht nicht als Lösung geeignet. Kommt es dort nämlich zu einem Urteil, ist im Familienrecht regelmäßig einer der Gewinner und einer der Verlierer.
Solch eine „Lösung“ beseitigt aber nie die Wut, Trauer und den Ärger, der dem Rechtsstreit zugrunde liegt.
Ich prüfe daher im Interesse meiner Mandanten grundsätzlich zuerst die Erfolgsaussichten einer außergerichtlichen Lösung, um den Kindern zuliebe eine tragfähige, individuelle Lösung zu entwickeln und letztlich auch Zeit, Nerven und Kosten meiner Mandanten zu sparen.
Sollte ersichtlich sein, dass eine gerichtliche Lösung notwendig ist, setze ich Ihre Rechte selbstverständlich mit gerichtlicher Hilfe schnell und konsequent durch.
Unterhalt
Egal ob Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder Elternunterhalt, viele Unterhaltsberechnungen sind schlicht und ergreifend falsch. Der Unterhaltsberechnung zugrunde zu legen ist das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen, was für den rechtlichen Laien bereits schwer zu ermitteln ist. Dazu können bis zu einem gewissen Betrag z.B. Werbekosten in Abzug gebracht werden. Je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder kann sich auch die einschlägige Stufe in der Düsseldorfer Tabelle schnell verändern, so dass erhebliche Unterschiede beim Zahlbetrag die Folge sein können. Darüber hinaus weicht die Berechnung des Unterhalts für volljährige Kinder unter Umständen von der Berechnung des Unterhalts für minderjährige Kinder ab.
Ich helfe Ihnen gerne bei der Berechnung oder Überprüfung Ihrer Unterhaltspflicht.